Corona Update vom 7. Juni 2020

Ab Mittwoch, den 10. Juni 2020 tritt die neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft, die wir diesem Beitrag auch als PDF beigefügt haben.

Eine der neuen Lockerungen aus dieser Verordnung ist die Möglichkeit, das öffentliche Gebäude nach Anmeldung und Vorlage eines Hygieneplanes wieder genutzt werden dürfen. Dabei ist darauf zu achten, dass der erarbeitete Hygieneplan auch vom Ordnungsamt der VG Bodenheim geprüft wurde. Ebenso muss jede Person, die bei der Gemeinde die Nutzung eines öffentlichen Gebäudes anmelden möchte, in einer Übernahmeerklärung schriftlich bestätigen, das es zu der angestrebten Nutzung einen rechtskonformen Hygieneplan gibt und die Person die alleinige Verantwortung für die Nutzung und deren sich eventuell daraus ergebenden Folgen übernimmt. Diese Übernahmeerklärung erhalten Sie auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung. Neben Anmeldung und Hygieneplan sind bei einer Nutzung auch die Abstandsregeln von mindestens 1,5m zwischen Personen und/oder 10qm Grundfläche pro Person einzuhalten.

Die Gemeindeverwaltung Lörzweiler weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes nicht als Ordnungswidrigkeit von den Ordnungsbehörden und der Polizei geahndet werden, sondern als Straftat. Daher raten wir jeder Person, vor der ersten Nutzung einer Einrichtung alle hier aufgeführten und vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.

Sprechstunden beim Bürgermeister (jeden Montag, von 17 bis 19 Uhr) sind auch weiterhin nur auf Voranmeldung möglich.

 

Hier finden Sie die aktuelle Corona Bekämfungsverodenung als PDF.

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